Fischereirechte

Bei Fischereirechten handelt es sich um grundstücksgleiche Rechte.
An den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) werden die Unterlagen des seit 1941 eingestellten Fischwassersteuerkatasters aufbewahrt und für Auskunftszwecke bereitgestellt.

Diese Datenbestände werden schrittweise digitalisiert und qualitätsgesichert.

Analoge Auszüge sowie Datensätze der digital erfassten Fischereirechte werden vom zuständigen ÄDBV abgegeben und sind kostenpflichtig.
Eine Abmarkung von Fischereigrenzen ist möglich, erfolgt aber nur auf Antrag. Eine Verpflichtung zur Abmarkung besteht nicht.

  • Dokumentation der Lage eines Fischereirechts
  • Analoger Auszug oder digitale Daten
  • Fischereiberechtigter: personenbezogene Daten, Abgabe nur bei berechtigtem Interesse nach Art. 11 Abs. 1 VermKatG; großräumige Datenabgaben sind nur an staatliche und kommunale Behörden möglich
  • Fischereirechtsfläche als georeferenziertes Flächenobjekt mit Beschreibung der Ausdehnung, Angaben zur Qualität und Datenherkunft
  • Fischereirechtsgrenzen bei Fließgewässern mit Angaben zur Qualität der Grenze und Abmarkung (nur bei digitalen Daten)

Analoger Auszug

Ein Auszug pro Recht:
- Beschreibung des Rechts
- Karte

Preis: 20 € je Auszug
siehe Gebühren- und Preisliste (pdf, 612kB)

Digitale Daten

Mögliche Datensätze:
- Fischereirechtsfläche (Preis je Fläche: 1,80 €)
- Fischereiberechtigter (Preis je Berechtigter: 1,80 €)

Preis: 3,60 € je Recht (Berechtigter und Fläche)
siehe Gebühren- und Preisliste (pdf, 612kB)

Zur Bestellung

Angaben

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Gebietsauswahl

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  • Mittelpunktkoordinaten mit Umgriff
  • Polygonfläche im Shape-, DXF- oder KML-Format
  • Screenshot oder Plan des Gebietes

Format

  • Analoger Auszug:
    DIN A3 oder DIN A4
  • Digitale Daten:
    Vektordaten

Bestellen

  • direkt beim zuständigen ADBV
  • E-Mail, Fax oder Brief
  • Zahlungsarten: Rechnung
  • zum Kontaktformular

Technische Daten

Spezifikationen zum Produkt


Datenformat Digitale Daten: ESRI-shape, CSV-Datei für Beschreibung
Analoger Auszug: Ausdruck auf Papier
Abgabeformat Digitale Daten: Einzelrecht oder gebietsweise
Analoger Auszug: Einzelrecht
Verfügbarkeit siehe Übersicht

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